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17 May 2012

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Orchesterleben
Die Vereinssatzung wurde bewusst freilassend gestaltet. Da aber weitere Bereiche des Orchesterlebens irgendwie geregelt werden mussten, haben wir begonnen, eine sog. Orchesterordnung aufzustellen, die langsam, je nach Erfordernis, mitwächst....


Orchesterordnung,
Aktualisierung 19.10.2003 / 14.11.2004 / 1.4.2006 / 4.3.2007 / 4.4.2007 / 12.6.2008 / 18.5.2009 / 25.12.2010

1. Ordentliche Aufnahme ins Orchester
Statt ein Vorspiel absolvieren zu müssen, erhalten Neue die Gelegenheit, durch möglichst regelmäßige Probenteilnahme das Orchester kennenzulernen – wie auch umgekehrt das Orchester sie. Nach etwa sechs Proben führen (sofern vorhanden) der / die jeweilige Stimmführer/in und (ein) Mitglied(er) des Orchesterrats mit der bzw. dem Neuen ein Gespräch, in dem folgende Punkte zur Sprache kommen sollen:
 
- Musikalität und technisches Niveau
- soziales Miteinander
- jeweilige Zielvorstellungen.

Gemeinsam beraten sie dann über die ordentliche Aufnahme ins Orchester, oder ob sich die Wege wieder trennen. Sollten Zweifel bestehen, kann auch gemeinsam eine weitere, deutlich verlängerte Probezeit vereinbart werden (z.B. bis zum oder nach dem nächsten Konzert), um dann erneut zu einem entsprechenden Gespräch zusammenzukommen, bei dem schließlich die Entscheidung fallen sollte.
Von Seiten des Orchesters sind die am Gespräch Beteiligten entscheidungsberechtigt. Allerdings sollen sie vorher ein Stimmungsbild bei den anderen Orchestermitgliedern eingeholt haben und dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der / die Künstlerische Leiter/in hat Vetorecht.

Dieses Aufnahme-Prozedere wird allen am Anfang ihres Mitspielens erklärt.

2. Programm-Gruppe (wurde am 31.5.2008 aufgelöst...)
Für die Zusammenstellung der Konzertprogramme ist die Programm-Gruppe zuständig und verantwortlich. Sie soll sich um die Auswahl geeigneter Stücke kümmern, die Noten besorgen, diese ggf. für die aktuelle Orchesterbesetzung einrichten und sie ggf. vervielfältigen. Programmvorschläge aus dem Orchester sollen berücksichtigt werden. Ebenso soll das Orchester nach Möglichkeit in die Entscheidung mit einbezogen werden. Mitglieder der Programmgruppe sind z.Zt.: Adam (hr2), Carsten (vl1), Frank (vl1), Gudrun (kb), Scott (dir) und Tobias (pos).

Die Programmgestaltung obliegt seit dem 1.6.2008 dem Dirigenten / der Dirigentin – allerdings nach Rücksprache und in Absprache mit dem Orchesterrat.

3. Orchesterbeitrag
Zur Deckung laufender Unkosten wird ein Monatsbeitrag von 5 Euro erhoben. Ermäßigung auf 2,50 Euro ist bei geringem Einkommen (Studium, „Arbeitslosigkeit“ etc.) möglich.
(Wer dem Orchesterverein beitritt, zahlt lediglich den Vereinsbeitrag von z.Zt. monatlich ebenfalls 5 bzw. 2,50 Euro.)

4. Audio- / Video-Aufnahmen
Aufnahmen unserer Konzerte erfolgen, sofern die finanzielle Situation dies zulässt. Dies muss vor dem jeweiligen Konzert – vom Vereinsvorstand – entschieden werden.

5. Orchesterrat
Aufgaben:
1.    Bindeglied sein zwischen Dirigent und Orchester.
2.    Ansprechpartner sein für Anliegen (z.B. Fragen, Vorschläge, Probleme), die aus dem Orchester kommen.
3.    Unterstützung des Vereinsvorstandes bei der Organisationsarbeit, z.B. Planung, Beratung und Entscheidung orchesterrelevanter Fragen in Abstimmung mit dem Dirigenten. Insbesondere
intern:
a.    Konzerte, Auftritte
b.    Programmgestaltung
c.    Probenwochenenden, Orchesterfahrten, usw.
d.    Aufnahme von neuen Orchestermitgliedern
e.    jährliche Dirigentenbestätigung
f.    Moderation in Konfliktfällen
und nach außen:
g.    Öffentlichkeitsarbeit
h.    Kontakte zu anderen Orchestern
i.    Kontakte zu potenziellen Veranstaltern
j.    Kontakte zu Sponsoren

Entscheidungen finanzieller Art sind im Rahmen der aktuell gegebenen finanziellen Möglichkeiten des Orchesters zu fällen. Alle Finanzgeschäfte werden über den Orchesterverein abgewickelt.

Zusammensetzung: VorstandsvorsitzendeR (als gesetztes Mitglied) und weitere, für jeweils ein Jahr gewählte Orchestermitglieder. Am 16.5.2009 wurden gewählt:
Carsten, Gudrun & Tobias F.
Neuwahl 2010: Gudrun, Kirsten, Tobias F.
Rücktritt 9/2010: Gudrun
Neuwahl 2/2012: Martin, Kirsten, Susanne H., Tobias

6. Vereinbarung (Orchesterleitung)

Zwischen concentus alius, Homophilharmonisches Kammerorchester Berlin e.V., vertreten durch den Vorstand
und Name

wird folgende Vereinbarung getroffen:

1.    Name wird ab Datum als künstlerische/r Leiter/in / Dirigent/in des concentus alius tätig. Zu seinen / ihren Aufgaben zählen Probenarbeit und Konzertauftritte mit dem concentus alius. Dazu gehört die künstlerische Betreuung des Orchesters, d.h.
1.1.    Konzertkonzeptionen in Zusammenarbeit mit dem Orchesterrat zu erarbeiten und umzusetzen,
1.2.    Auftrittsmöglichkeiten vorzuschlagen und das Orchester bei deren organisatorischer Verwirklichung zu unterstützen sowie
1.3.    das Orchester bei seiner weiteren künstlerischen Entwicklung zu fördern.

2.    Honorierung
2.1.    Eine regelmäßige feste Honorierung ist nicht vorgesehen. Als „Gegenleistung“ steht das Orchester dem Dirigenten / der Dirigentin für regelmäßige Probenarbeit zur Verfügung.
2.2.    Anfallende Kosten bei gemeinsamen Probenwochenenden (Übernachtung, Essen, Fahrt) werden vom Orchester getragen.

3.    Diese Vereinbarung gilt für die Dauer etwa eines Jahres, und zwar bis nach dem durchgeführten Winter- / Frühjahrskonzert. Eine Verlängerung wird etwa zwei Monate vor Ablauf zwischen dem Dirigenten / der Dirigentin und dem Vorstand in Abstimmung mit dem Orchesterrat vereinbart.

4.    Änderungen bedürfen der Schriftform.

Berlin,


Unterschrift                                          Unterschriften
Künstlerische/r Leiter/in                       Vereinsvorstand




Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 8. February 2012 )
 
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